Über die EU-Whistleblower Richtlinie
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen internen, anonymen Meldekanal einzurichten. Dies soll es den Hinweisgeber*in ermöglichen, Verdachtsmomente bezüglich Verstößen vertraulich zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht einen besonderen Schutz für diese Hinweisgeber vor.
Für die Intercargo GmbH wurde ein Meldesystem eingerichtet.
Wenn es einen Verdacht auf Rechtsverletzungen zu einem oder mehr der folgenden Themen geben, können Sie den Meldeprozess starten.
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen),
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft,